Der BUND nimmt Stellung...

Im Rahmen des gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechtes nimmt der BUND zu unterschiedlichen Vorhaben im Stadt und Lankreis Göttingen Stellung.

Im folgenden erhalten Sie einen Einblick in die letzten Stellungnahmen der BUND-Kreisgruppe Göttingen:

Januar 2017: Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet „Weiher am Kleinen Steinberg“

 

 

 

 

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August 2016: Bauleitplanung der Gemeinde Friedland

Die BUND Kreigruppe schlägt vor, einen Streifen an der Grundstücksgrenze zum Grundstück Teichstraße 10 aus der Wohnnutzung herauszunehmen. Dieser Bereich ist im Bebauungsplan eingezeichnet und nach §9(1)24BauGb von Bebauung freizuhalten.
Darüber hinaus weißt der BUND auf den fortschreitenden Verlust der Artenvielfalt hin. Neben
ausreichenden Nahrungshabitaten und Lebensräumen für die heimische Fauna müssen auch aktiv Brut- und Fortpflanzungsstätten geschaffen werden.

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Juli 2016: Bauleitplanung de Gemeinde Friedland

Grundsätzlich hat die BUND-Kreisgruppe keine konkreten Bedenken hinsichtlich der von ihnen getätigten Ausführungen. Wir möchten jedoch erneut auf die Möglichkeiten des Artenschutzes an Gebäuden hinweisen.


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Juli 2016: Änderung des Bebauungsplanes in Groß Schneen

Grundsätzlich begrüßt die BUND Kreisgruppe Göttingen die planerische Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich typischer Ortsrandeingrünungen und die Anlage von Baum-Strauchhecken. Die Umsetzung solcher Vorgaben muss jedoch zeitweise durch die Gemeinde kontrolliert werden.
Der BUND Göttingen fordert in diesem Zusammenhang eine regelmäßige Kontrolle der Natur- und Umweltschutz betreffenden Vorgaben.

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Juli 2016: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in Göttingen

In Göttingen soll der Flächennutzungsplan (FNP) neu aufgestellt werden. Die BUND Kreisgruppe nimmt zu den Vorschlägen der Stadt Stellung. Grundsätzlich hat die Kreisgruppe keine Bedenken, es gibt jedoch einiges, was für den Naturschutz getan werden kann.

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Juli 2016: Landschaftsschutzgebiet "Leinetal"

Das „Leinetal“ wurde aufgrund seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit und wegen seiner besonderen Bedeutung für die Erholung als Landschaftsschutzgebiet rechtsverbindlich festgesetzt.
Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit gleichzeitiger Aufstellung eines Landschaftsplanes (LP) beabsichtigt die Stadt Göttingen jedoch die Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Leinetal“ stellenweise neu zu gestalten. Es sollen Flächen für neue Wohngebiete geschaffen werden. Dadurch käme es für das LSG zu einem Flächenverlust von 24,65 ha. Einem solchen Flächenverlust ist aus Sicht des Umwelt- und Landschaftsschutzes grundsätzlich nicht zuzustimmen.

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Januar 2016: Landschaftsschutzgebiet "Leinebergland"

Das „Leinebergland“ wurde aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Entwicklung, den Erhalt und die Wiederherstellung diverser Vogel- und Pflanzenpopulationen, der Erholung sowie geomorphologischer Besonderheiten als Landschaftsschutzgebiet rechtsverbindlich festgesetzt.
Wertvollen Ackerflächen müssen weiterhin für die Landwirtschaft gesichert werden, da es aufgrund des generell hohen Flächenbedarfs für Bauvorhaben schon jetzt schwierig ist, Ersatzflächen für die Landwirtschaft und für den naturschutzfachlichen Ausgleich von Baumaßnahmen zu finden.

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November 2015: Bauleitplanung der Gemeinde Friedland

Grundsätzlich hat die BUND-Kreisgruppe keine konkreten Bedenken hinsichtlich der von ihnen getätigten Ausführungen. Wir möchten an dieser Stelle jedoch ausdrücklich auf Möglichkeiten des Artenschutzes an Gebäuden hinweisen: Die BUND-Kreisgruppe fordert die konkrete Festsetzung von Maßnahmen des Artenschutzes im Rahmen des B-Plans „Helmstor“. Außerdem begrüßen wir die Bemühungen der Gemeinde Friedland, eine Nachverdichtung der Ortsteile voranzutreiben. Dass das Vorhaben im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens durchgeführt wird, ist aus Sicht des BUND Göttingen jedoch als höchst bedenklich anzusehen.

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November 2015: Bauleitplanung der Gemeinde Friedland Ergänzungssatzung „Rhienstraße“

Grundsätzlich hat die BUND-Kreisgruppe keine konkreten Bedenken hinsichtlich der von Ihnen getätigten Ausführungen. Allerdings möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich auf Möglichkeiten des Artenschutzes an Gebäuden hinweisen. Der BUND Niedersachsen e.V. bietet in diesem Zusammenhang umfangreiches Informationsmaterial (www.artenschutz-am-bau.de). Die BUND-Kreisgruppe fordert die konkrete Festsetzung von Maßnahmen des Artenschutzes (z. B. die
Anbringung von Nisthilfen) im Rahmen der Ergänzungssatzung „Rhienstraße“.

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Oktober 2015: Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Göttingen

Die BUND Kreisgruppe Göttingen äußert ihre Bedenken hinsichtlich der Ausweitung der Anschlussstelle Rosdorf. Neben der Versiegelung von Flächen hat ein Ausbau noch weitere, schwerwiegende Folgen für die Natur: Zum einen den Verlust von Natur-Lebensraum, sowie die, von der Raststätte ausgehende, Lichtbelastung für das Umfeld.

Statt der Anpflanzung von Feldgehölzen auf einer Ackerfläche fordert der BUND die Schaffung von Hecken- und Feldgehölzen und die Förderung intakter Wegerandstreifen.

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Juli 2015: Aufstellung des Bebauungsplans „An der Ludolfshäuser Straße“, Ortschaft Groß Schneen

Grundsätzlich hat die BUND-Kreisgruppe keine konkreten Bedenken hinsichtlich der getätigten Ausführungen. Allerdings möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich auf Möglichkeiten des Artenschutzes an Gebäuden hinweisen. Der BUND Niedersachsen e.V. bietet in diesem Zusammenhang umfangreiches Informationsmaterial (www.artenschutz-am-bau.de).

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Juli 2015: Änderung des Babauungsplanes „Museumsareal Bahnhof Friedland“

Die Änderungen werden gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aufgrund der Vielzahl von Bauvorhaben, die nach diesem Verfahren bereits genehmigt wurden, sieht der BUND Göttingen zunehmend Versäumnisse im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit den regionalen Schutzgütern. Eine Bebauung von immer mehr Flächen ohne jegliche Kompensations-maßnahmen ist nicht akzeptabel und stellt unseres Erachtens einen Widerspruch zur „Deklaration zur Biologischen Vielfalt in Kommunen“ dar, welche auch der Landkreis Göttingen unterzeichnet hat.

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Juni 2015: Erlass zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen

Der BUND auf Bundes- und Landesebene und auch die BUND-Kreisgruppe Göttingen sehen Windkraft
als ein wichtiges Element der Energiewende an. Die Umweltvorteile der Nutzung von Windenergie dürfen jedoch nicht zu Lasten anderer Ziele des Umwelt- und Naturschutzes gehen. Belange des Arten-, Biotop und auch des Landschaftsschutzes müssen gewahrt bleiben. Der BUND Göttingen fordert gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Abstände zwischen WKA und für den natur- und artenschutzrelevanter Bereiche. Weiter fordert der BUND Göttingen den kategorischen Ausschluss von Windenergieflächen im Wald in Niedersachsen.

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Mai 2015: Bebauungsplan „Nikolaikirche“

„Wenn Gebäude modernisiert werden, verlieren unsere „heimlichen Mitbewohner“ oft ihre Nist- und
Schlafplätze. Lebensräume für Vögel und Fledermäuse in und unter Dächern, hinter Fassaden-verkleidungen, Fallrohren oder in Fassadennischen können ersatzlos verloren gehen, wenn die Handwerker anrücken. Dies muss nicht sein, denn es gibt viele leicht realisierbare bauliche Lösungsmöglichkeiten zum Schutz der Tiere."

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April 2015: Ortsumfahrung Gerblingerode und Teistungen Ferna B247

Die erwartete Gesamtbelastung auf der Umgehung, ist anhand der vorliegenden Informationen und Darstellungen nicht nachvollziehbar. Es muss einer neuer Analysefall erstellt werden und auf der Grundlage einer Modellprognose eine neue Prognose. Dies ist deshalb von Bedeutung, da es möglich ist, dass die Verkehrsbelastung im Südteil unter 8.000 Kfz/24h absinkt und dann nach der RAL 2012 eine Abstufung in die Entwurfsklasse 3 möglich ist.

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März 2015: Verordnung über das Naturschutzgebiet „Seeanger, Retlake, Suhletal“

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Seeanger, Retlake, Suhletal“ (FFH-Gebiet 139) wird in der Stellungnahme des BUND in vielen Punkten begrüßt. Eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft wird eingeschränkt, sowie freizeitlche Nutzungen des Gebietes auf die Wegnutzung beschränkt. Trotz dessen äußert der BUND einige Bedenken hinsichtlich des Natur- und Umweltschutzes.

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Januar 2015: Offener Brief - Erschließungsmaßnahmen GVZ 3

Der BUND Göttingen schließt sich dem Offenen Brief der Naturschutzbeauftragten der Stadt Göttingen, Frau Britta Walbrun, hinsichtlich der neuerlichen Erschließungsmaßnahmen für das GVZ III uneingeschränkt an. Wir appellieren dringend an die Stadt Göttingen, dem Ziel der Bundesregierung näher zu kommen und keine weiteren Flächen für Gewerbe und Logistik auszuweisen bzw. zu erschließen, so lange in Göttingen bereits ausgewiesene und erschlossene Flächen ungenutzt sind!

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Januar 2015: Bebauungsplan „Zwischen Rosdorfer Weg und Klinkerfuessstraße“

Der BUND begrüßt die Schaffung von Wohnraum durch Erhöhung der Geschossflächenzahl, da dadurch der Flächenverbrauch und eine weitere Flächenversiegelung reduziert wird. Zudem begrüßen wir die in ihrem Entwurf dargestellten Planungen die Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren und fordern die Umsetzung der in A.5.10 genannten Maßnahmen.

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Januar 2015: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Friedland

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses hat der BUND konkret folgende Anmerkungen: Mit der baulichen Erweiterung der Feuerwehr Friedland geht die Versiegelung von offener Bodenfläche einher, was aus naturschutzfachlicher Sicht, sowie für die Ökosystemfunktion, grundsätzlich kritisch zu betrachten ist. Wir fordern daher die Berücksichtigung der unter Kapitel 8 erwähnten „Hinweise“, nämlich die Regenwassernutzung, die Verordnung übers Energie sparen und die Nutzung von Solarenergie. Um die Versiegelung durch Flächen weiter zu minimieren und den Wasserabfluss zu gewährleisten, muss bei der Pflasterung auf eine wassergebundene Wegedecke geachtet werden.

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Dezember 2014: Änderung „Universitätsbereich Nord“

Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Studentenwohnheimes auf dem Flurstück 64/2 im Planbereich vor. Aus Sicht des BUND ist jede bauliche Erweiterung des „Universitätsbereichs Nord“ vor dem Hintergrund der hier vorkommenden Feldhamsterpopulation mit Augenmaß zu planen.

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Dezember 2014: Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Friedland (Hospiz Friedland)

Der BUND Göttingen fordert zu prüfen, ob bestehende Leerstände in Friedland und Umgebung für die Etablierung eines Hospiz in Frage kommen! In der Vergangenheit wurden vielerorts Streuobstwiesen als ausgleichende Maßnahme für bauliche Vorhaben eingerichtet. Die dauerhafte Pflege dieser Flächen ist oftmals nicht gesichert und gestaltet sich in der Praxis oftmals als problematisch. Der BUND schlägt daher vor, statt der Einrichtung einer weiteren Streuobstwiese Gewässerrandstreifen aufzukaufen und entsprechend naturschutzfachlich zu pflegen.

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Dezmber 2014: Bebauungsplan "Am Talsgraben"

Die Böden auf den Flächen des geplanten Möbelmarktes haben ein hohes ackerbauliches Ertragspotential. Diese wertvollen Ackerflächen müssen weiterhin für die Landwirtschaft gesichert werden, da es aufgrund des generell hohen Flächenbedarfs für Bauvorhaben schon jetzt schwierig ist, Ersatzflächen für die Landwirtschaft und für den naturschutzfachlichen Ausgleich von Baumaßnahmen zu finden. 

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Dezember 2014: Flächennutzungsplan "Ruh-Wald"

Aus unserer naturschutzfachlicher Sicht bestehen nach wie vor keinerlei Bedenken. Vielmehr begrüßen wir die Sicherung und den Erhalt von wertvollen Altbaumbeständen und möchten in diesem Zusammenhang lediglich anmerken, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nur in Notfällen ganze Bäume entnommen werden sollten.

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November 2014: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Göttingen

Der BUND Göttingen begrüßt, dass mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm Räume naturverträglich beplant und auf diese Weise im Sinne einer natürlichen Lebensgrundlage negative Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Mensch, Natur und Umwelt vermieden werden sollen.
Dennoch haben wir hinsichtlich des Natur- und Umweltschutzes einige Bedenken, welche nachfolgend
genauer erläutert werden...

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November 2014: Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes bei Diemarden

Grundsätzlich lehnt der BUND Göttingen die Schaffung eines Knotenpunktes im Bereich L569 und K47
nördlich von Diemarden ab. Die Kreisgruppe bevorzugt die Nullvariante, da sie mit verhältnismäßig geringen Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden ist.

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November 2014: Rastanlage „Wasserbreite“ an der BAB A7

Mit Verweis auf den RROP erhebt der BUND Göttingen Einspruch gegen die geplante Umnutzung der
Flächen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenversiegelung und eines nicht als überzeugend notwendigen Bedarfes einer weiteren PWC-Anlage in unmittelbarer Nähe zur Raststätte Mengershausen lehnt der BUND Göttingen das Vorhaben „PWC-Anlage Wasserbreite“ entschieden ab!

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Oktober 2014: Windenergieerlass

Der BUND auf Bundes- und Landesebene und auch die BUND-Kreisgruppe Göttingen sehen Windkraft
als ein wichtiges Element der Energiewende an. Die Umweltvorteile der Nutzung von Windenergie dürfen jedoch nicht zu Lasten anderer Ziele des Umwelt- und Naturschutzes gehen. 

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September 2014: 98. Änderung des Flächennutzungsplans „MPI Fassberg“

Die Stadt Göttingen möchte den Flächennutzungsplan im Bereich Göttingen - Nikolausberg hinsichtlich einer möglichen Erweiterung des Max-Planck-Institutes ändern. Der BUND Göttingen spricht sich hinsichtlich der damit verbundenen Entlassung einer Teilfläche aus dem LSG "Leinetal" gegen diese Änderungen aus.

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Juli 2014: Antrag des Unterhaltungsverbandes Schwülme zum naturnahen Ausbau der Ausschnippe zur Sicherung der Fahrbahnböschung

Der Unterhaltungsverband Schwülme plant einen naturnahen Ausbau der Ausschnippe zur Sicherung der Fahrbahnböschung. Der BUND stimmt diesem Vorhaben zu, gibt dennoch ein paar Hinweise zur Umsetzung hinsichtlich der geplanten Maßnahmen. Mehr kann unserer Stellungnahme entnommen werden.

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Juni 2014: Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen

Zur Zeit läuft die Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Der BUND Landesverband hat uns hierbei um Ratschlag gebeten. Unsere Hinweise zur Stellungnahme können dem folgenden Dokument entnommen werden.

Download unserer Hinweise zur Stellungnahme als pdf (132 KB)

Mai/Juni 2014: Änderung der Flächennutzungspläne in den Gemeinden des Landkreis Göttingens zur Steuerung der Ansiedlung von Windenergieanlagen

In den Kommunen werden zur Zeit die Flächennutzungspläne geändert. Ziel ist die Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen. Der BUND verfolgt diese Planungen kritisch und gibt allgemeine sowie konkrete Hinweise. Mehr kann unserer Stellungnahme entnommen werden.

Download der Stellungnahme Flecken Adelebsen als pdf (115 KB)

Download der Stellungnahme Flecken Bovenden als pdf (150 KB)

Download der Stellungnahme Gemeinde Friedland als pdf (154 KB)

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April 2014: Vorbereitende Untersuchung (VU) gem. § 141 BauGB und integriertes Entwicklungskonzept für die südliche Innenstadt

Die Stadt plant für die südliche Innenstadt die Erstellung eines integrierten Gesamtkonzeptes. Der BUND begrüßt im wesentlichen die Bestrebungen in diesen Bereich durch verschiedene Maßnahmen aufzuwerten und merkt in seiner Stellungnahme darüber hinaus noch weitere Punkte hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes an.

Mehr kann unserer Stellungnahme entnommen werden.

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April 2014: Bebauungsplan Göttingen-Roringen Nr.7 "Zwischen Altdorf und Menzelberg"

In Roringen plant die Stadt Göttingen die Ausweisung eines neues Baugebietes. In einem Teilbereich der auszuweisenden Fläche wurde auf Grundlage von Kartierungen der FFH-Lebensraumtyp "Flachlandmähwiesen" festgestellt. Grundsätzlich lehnt die BUND Kreisgruppe Göttingen Eingriffe in FFH-Lebensräume ab. Insbesondere der Anteil des durch Bewirtschaftung degradierten Gründlandes hat in Niedersachsen in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen, sodass jede verbliebene Fläche gesichert werden muss.

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März 2014: Landschaftsschutzgebiet Leinetal; Änderungen Nikolausberg und Roringen

Die Stadt Göttingen beabsichtigt die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet in den Gemarkungen Roringen und Nikolausberg.

In diesem Zusammenhang sollen die Grenzen des Schutzgebietes, sowie die textliche Fassung der Verordnung verändert werden. Mit dem Ziel Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie in einem Teil-Flächennutzungsplan festlegen zu können.


Der BUND Göttingen lehnt dieses Vorhaben ab. Mehr kann unserer Stellungnahme entnommen werden.

 

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Februar 2014: Bebauunsplan Göttingen Nr. 242 "Südlich Nonnenstieg" sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplans 1975 der Stadt Göttingen "Südlich Nonnenstieg"

Auf dem ehemaligen Gelände des "IWF Wissen & Medien" am Nonnenstieg in Göttingen plant die Stadt die Errichtung eines neuen Wohnkomplexes.

Der BUND Göttingen begrüßt generell die Nachnutzung des Geländes, kritisiert jedoch die derzeitigen Planungen.

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Januar 2014: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 Salinenweg der Stadt Göttingen

Die Stadt Göttingen plant auf dem ehemaligen Gelände des herkulesmarktes an der Kassler Landstraße die Errichtung eines neuen Verbrauchermarkt und veranlasst in diesem Zusammenhang die Änderung des Bebauungsplanes.

Der BUND Göttingen hat sich im Januar zu diesem Vorhaben geäußert und Vorschläge für eine umweltfreundlichere Gestaltung des Geländes und der Gebäude formuliert. 

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Dezember 2013: Änderung des Flächennutzungsplans Samtgemeinde Gieboldehausen

Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer sogenannten Biomethangasanlage (besser: Agrargasanlagen) im Bereich der Gemeinden Gieboldehausen und Bilshausen soll der Flächennutzungsplan, sowie der Bebauungsplan geändert werden.

Der BUND Göttingen kritisiert der aktuelle Nutzung von Agrargasanlagen und nahm zum Vorhaben im Dezember 2013 Stellung.

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September 2013: GVZ Holtensen - Lenglern

BUND Göttingen lehnt Planungen zum GVZ Region Göttingen in Lenglern/Holtensen ab-

In Deutschland gehen täglich über 100 ha freie Landschaft durch Überbauung und Versiegelung verloren, das entspricht ca. 140 Fußballfeldern. Damit ist der Flächenverbrauch immer noch viel zu hoch, obwohl sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt hat, den Flächenverbrauch in Deutschland bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren.

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Aktuelles zum GVZ Holtensen - Lenglern