Klimaschutzziele für den Agrarsektor

Im Jahr 2011 weist die Europäische Kommission eine potenzielle Emissionsminderung der Nicht-CO2-Treibhausgase für den Agrarsektor aus. Zwischen 42 und 49 % sollen bis 2050 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 eingespart werden. Nichtregierungsorganisationen fordern darüber hinaus ein verbindliches Aktionsprogramm „Klimaschutz für den Agrarsektor“ und eine Reduktion landwirtschaftlich erzeugter Emissionen von 20% bis 2020.

Für Lachgas und Methan liegen bisher keine konkreten Vorgaben zur Emissionsminderung vor. Ganz im Gegensatz zu NH3-Emissionen, die zu rund 95 % aus der Landwirtschaft stammen. Bis 2010 soll die Menge auf 550kt NH3/Jahr reduziert werden (Art. 4 Abs. 1 Anhang Richtlinie 2001/81/EG).

Politische Maßnahmen zur Umsetzung

  • Überarbeitung der Gülleverordnung
  • Ergebnisorientierte Honorierung zur Erhöhung der N-Effizienz
  • Ordnungsrecht zur sofortigen Einarbeitung von entsprechenden Wirtschaftsdüngern
  • Verpflichtung zur Abdeckung von Anlagen zur Lagerung von Schweine- und Rindergülle
  • Schutz von Dauergrünland gegen Umbruch zu Ackerland
  • Moorschutzkonzept
  • Strategie zur Reduzierung der Torfverwendung im Gartenbau
  • Klimacheck für landwirtschaftliche Betriebe
  • Anpassung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) an Klimaschutzaspekte
  • Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Wissenstransfer Bereich Ernährungsindustrie und Handel
  • Information und Aufklärung der Verbraucher

Minderungspotenziale und Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft

Steigerung der Stickstoffeffizienz und Reduktion von N-Überschüssen

  • Optimierte Düngeplanung und Düngetechnik
  • Effiziente Verwertung organischer Wirtschaftsdünger
  • Optimiertes Wirtschaftsdüngermanagement, das Stickstoffverluste minimiert
  • Verbesserung der Futterverwertung sowie proteinoptimierte Futterrationen

Optimierung des Wirtschaftsdüngermanagement – Minderung der CH4-, NH3 und N2O-Emissionen

  • Einsatz von Ausbringungstechniken Wirtschaftsdünger. Wichtig: Ausbringungszeitpunkt, sofortige Einarbeitung auf unbewachsenen Flächen sowie bodennahe Ausbringung.
  • Emissionsminderung durch die Art der Lagerung der Wirtschaftsdünger
  • Minderung der NH3-Freisetzung aus offenen Güllelagern durch geeignete Abdeckungen
  • Minderung der CH4- und NH3-Emissionen aus der Güllelagerung durch Gülleverwertung in Biogasanlagen.
  • Substitution von fossilen Energieträgern durch Biogas verringert zusätzlich Treibhausgasemissionen.
  • Leistungsoptimierung unter Berücksichtigung der Aspekte Tiergesundheit und Lebensleistung, Doppelnutzung Milch
  • Fleisch und Erhalt von Dauergrünland (nur begrenzt möglich).
  • Erhalt der Vorräte an organischer Bodensubstanz
  • Erhalt von Dauergrünland und die Vermeidung des umwelt- und klimabelastenden Umbruchs dieser Flächen
  • Verringerung stark erhöhter CO2- und N2O-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten, entwässerten Mooren durch Anheben des Wasserspiegels.

Produktion von Bioenergie

  • Rohstoffe zur Erzeugung von Bioenergie: Raps (Biodiesel), Mais & Gülle (Biogas), Getreide & Zuckerrüben (Ethanol)

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