- Strukturgüte: zwischen 3 (mäßig verändert) und 6 (sehr stark verändert)
- höherer Nitratgehalt (er überstieg im Mittel die Grenzwerte der Klasse II --> Zuordnung in die Gewässerguteklasse (GGK) II-III
- hohe Nitratwerte durch Drainagen und Zwischenabfluss in das Gewässer bedingt
Die Garte (Wasserkörper-Nr. 18050, FGG Weser 2008) ist ab dem Zusammenfluss der Quellbäche bei Charlottenburg ein Gewässer zweiter Ordnung (§ 67 Nieders. Wassergesetz 2007). Sie wird zum Fließgewässertyp 7 "Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche" gezählt (FGG Weser 2008). Die Strukturgüte wurde zwischen 3 (mäßig verändert) und 6 (sehr stark verändert) kartiert. In der am 22.12.2008 veröffentlichten Entwurfsversion des Bewirtschaftungsplans der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser 2008) wird der ökologische Zustand ebenso mit mäßig (3) beschrieben, der chemische Zustand bleibt unklassifiziert, obwohl die Garte frei ist von wesentlichen Einleitungen; die Fristen zum Erreichen des guten ökologischen Zustands und die Maßnahmen sind nicht definiert. Ebenso nicht ausgewiesen sind (Tab. 4):
- Definitionen weniger strenger Umweltziele des ökologischen und chemischen Zustands,
- Definitionen der Fristverlängerung wegen technischer Unmöglichkeit, unverhältnismäßig hoher Kosten, natürlicher Gegebenheiten und praktischer Unmöglichkeit und
- weitere Erläuterungen.
Die Nitratwerte der Jahre 2001 bis 2005 belegen, dass der diffuse N-Eintrag über die Drainagen und den Zwischenabfluss in das Gewässer weiterhin deutlich überhöht ist. Nitratmessreihen des NLWKN (2009b) bis ins Jahr 2008 belegen, dass seit dem Jahr 1993 die Nitrat-N-Gehalte des Gartewassers stetig gestiegen sind und im Jahr 2008 mit einem Mittelwert von 7,7 mg/l eine Kehrtwende zur Verbesserung nicht ersichtlich war; es besteht also weiterhin akuter Handlungsbedarf.