Die Schaffung bzw. Ausdehnung von naturnahen Überflutungsflächen erfüllt einen doppelten Zweck:
1. den der Kontrolle der Sedimentfracht und
2. den der Schaffung natürlicher Retentionsräume.
Die Maßnahmen zur Kontrolle der Sedimentfrachten aus den Quellbächen sollten dezentral angelegt sein und können im Zusammenhang mit der großflächigen Biotopvernetzung gestaltet werden. Für die Maßnahmen kämen jeweils Flächen in Betracht, die sich in den Mündungsbereichen der Gartequellbäche befinden. Auf die Anlage eines Sedimentationsbeckens kann hier mit großer Wahrscheinlichkeit verzichtet werden. Die sandigen Fraktionen der Braunaueböden in diesem Gebiet sind deutlich sedimentationsfreudiger als das Ausgangssubstrat Löss anderer Einzugsgebiete.