Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein Gesetzeswerk der EU, welches am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten ist. Die Gewässerbewirtschaftung wird somit erstmalig europaweit auf eine einheitliche, ökologische und sozial verträgliche Grundlage gestellt. Das Medium Wasser ist für Tiere, Pflanzen und Menschen von großer Bedeutung und wird durch die WRRL unter besonderen Schutz gestellt. Der Auftrag ist klar und deutlich: Alle unsere Gewässer - vom Grundwasser über die Flüsse und Seen bis hin zu den Küstengewässern - müssen bis 2015 einen "guten Zustand" erreichen. Darin liegt eine große Chance, denn viele Gewässer haben eine Wiederbelebung bitter nötig.

Was bedeutet dies für die Behörden und die Politik? Die Qualitätsziele lauten:

  • ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern
  • die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen
  • sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen
  • Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte

Zudem gilt, dass der heutige Zustand unserer Gewässer (bis auf wenige, streng geregelte Ausnahmen) ab sofort nicht mehr verschlechtert werden darf. Um diese Ziele zu erreichen, wurde 2009 ein erster Bewirtschaftungsplan erstellt, mit dessen Maßnahmen die Ziele der WRRL erfüllt werden sollen. Zwei weitere Bewirtschaftsungszyklen folgen, sodass spätestens 2021 bzw. 2027 alle Umweltziele der Richtlinie erreicht sein müssen. Die Umsetzung der WRRL ist eine der größten Chancen für den Gewässerschutz. Allerdings zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Umsetzung schleppend verläuft und Ausnahmen überstrapaziert werden sollen. Dabei benötigten mehr als 50 Prozent unserer Gewässer zusätzlichen Schutz!