unsachgemäß und unrechtmäßig
Richtige Pflege von Hecken ist unverzichtbar. Dies ist jedoch nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar des Folgejahres gestattet. Oftmals zielen Pflegemaßnahmen allerdings lediglich darauf ab, Beeinträchtigungen der angrenzenden Nutzflächen oder Wege gering zu halten – vor allem bei wegbegleitenden Hecken um auch breiten landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen wie Mähdreschern ein problemloses Befahren der Wirtschaftswege zu ermöglichen.
Dazu werden Hecken mit dem Balkenmäher seitlich geschlegelt, was ihnen ein schnittheckenähnliches Aussehen verleiht. An Feldgehölzen werden in dem Zuge die unteren Äste entfernt, also eine Aufastung vorgenommen.
In Göttingen und im Umland wird von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern immer wieder auf den teils so brutal wie unsachgemäß druchgeführten Rückschnitt von Hecken und Gehölzen hingewiesen. Derart zugerichtete Hecken - siehe nebenstehende Fotos - sind letztlich ein Fall für die Untere Naturschutzbehörde und sollten am besten direkt dort aber auch beim BUND in Göttingen gemeldet werden.
Sachgerechte und damit schonende Gehölzpflege zeichnet sich allein schon durch saubere Schnitte aus. Andernfalls droht den Gehölzen Pilzbefall und Fäulnis. Oftmals kann es besser sein die Gehölze "auf den Stock zu setzten", also einen Rückschnitt bis auf etwa Kniehöhe vorzunehmen. Auf diese "Radikalkur" reagieren die Gehölze positiv mit stärkerem und dichterem Wuchs.