Hintergrund

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie wurde 1992 von den EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen und ist seitdem auch unter dem Kürzel Richtlinie 92/43/EWG oder Habitatrichtlinie bekannt. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie dient sie vor allem der Umsetzung der Berner Konvention. Die Berner Konvention (1979) ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen und zum Erhalt ihrer natürlichen Lebensräume.

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Regionaler FFH Schutz

Der Landkreis Göttingen als Untere Naturschutzbehörde bemüht sich zur Zeit um die Umsetzung der FFH-Richtlinien der Europäischen Union für das zweite von insgesamt 19 im Landkreis liegenden FFH-Gebieten in Schutzverordnungen nach deutschem Recht. Für den Landkreis Göttingen wurden vom Land Niedersachsen in zwei Abschnitten 19 Gebiete an die EU gemeldet und von dieser akzeptiert.

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FFH Gebiete im Raum Göttingen

Im Göttinger Raum liegen 19 FFH-Gebiete. Die FFH Merkmale der regionalen Natur-Lebensräume (Habitate) werden hier jeweils in Form von "Steckbriefen" vorgestellt. Dies soll auch dazu anregen, diese Gebiete einmal aufzusuchen und genauer anzuschauen.

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