Hintergrund

FFH steht für ...

  • Flora (Pflanzenwelt)
  • Fauna (Tierwelt)
  • Habitat (Lebensraum)

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie wurde 1992 von den EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen und ist seitdem auch unter dem Kürzel Richtlinie 92/43/EWG oder Habitatrichtlinie bekannt.


Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie dient sie vor allem der Umsetzung der Berner Konvention. Die Berner Konvention (1979) ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen und zum Erhalt ihrer natürlichen Lebensräume.


Ein wichtiges Instrument der FFH-Richtlinie sind die Natura 2000 Gebiete, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten.

 

Eine Beschreibung der FFH- und Natura 2000 - Gebiete bundesweit nach Lage und Merkmalen ist zu finden auf der Internetseite: www.ffh-gebiete.de

 

Zur regionalen Umsetzung von FFH Richlinien hier • mehr